Europaweit müssen künftig alle Internetangebote und mobile Anwendungen öffentlicher Stellen barrierefrei zugänglich sein. Um dies zu erreichen, sind alle EU-Staaten verpflichtet, regelmäßig Statusreports zu erstellen und ihre Webseiten - soweit erforderlich - nachzubessern. Die Webspezialisten der Behörden und anderer öffentlicher Einrichtungen stehen damit vor der gewaltigen Aufgabe, in den nächsten Jahren Millionen Webpages auf Barrierefreiheit zu überprüfen. Um diesen Auftrag effizient zu bewältigen, soll ihnen nun eine Webplattform möglichst viel Analyse- und Routinearbeit abnehmen.

Kann der Screenreader, der Menschen mit eingeschränktem Sehvermögen oder Blinden einen Webseiteninhalt vorliest, auch klar und nachvollziehbar erklären, was der Wert in einer einzelnen Tabellenzelle bedeutet? Lässt sich auch ohne Touchbedienung oder Maus, nur per Tastatur, sinnvoll durch ein Webformular navigieren? Unterstützt die Browseransicht auf jedem Ausgabegerät die Verwendung einer Lupenfunktion? Sind alle wichtigen Texte des Onlineangebots einer Behörde in einer leicht verständlichen Sprache verfasst und so beispielsweise auch für Nichtmuttersprachler zu verstehen? Die Kriterien, die die Barrierefreiheit einer Webseite kennzeichnen, sind äußerst vielfältig. Und ob ein Internetangebot sie erfüllt, ist während einer »gewöhnlichen« Nutzung nicht ersichtlich. Denn in der Regel sind die dafür erforderlichen Texte, Annotationen und Dienste nur über die Programmcodes zu identifizieren. Eine Erklärung, was beispielsweise auf einem Bild zu sehen oder was der Zweck eines Eingabefeldes ist, soll ja nur dann zum Einsatz kommen, wenn ein Screenreader die Bildschirminhalte vorlesen soll. In der Regel ist es also gar nicht eindeutig und »auf den ersten Blick« erkennbar, ob eine Webseite Kriterien der Barrierefreiheit erfüllt. Aber genau das müssen die Webseiten von Behörden und anderen öffentlichen Einrichtungen künftig leisten - europaweit. Denn EU-Parlament und Europäischer Rat haben das in der EU-Richtlinie über den barrierefreien Zugang zu Webseiten und Apps verabschiedet. »EU-weit soll damit sichergestellt werden, dass alle Bürgerinnen und Bürger, auch Menschen mit verschiedenen Beeinträchtigungen, die über das Internet angebotenen Informationen und Bürgerdienste der öffentlichen Verwaltungen nutzen können«, so Henrike Gappa vom Fraunhofer-Institut für Angewandte Informationstechnik FIT. Dies sei insbesondere eine unverzichtbare Voraussetzung, wenn Behörden künftig immer mehr Bürgerservices ausschließlich online zur Verfügung stellen wollen.

Barrierefreiheit von Webseiten nach einheitlichen Standards

Die EU-Richtlinie gilt sowohl für bestehende als auch künftige Webseiten und Apps. Aktuell sind danach alle EU-Mitgliedstaaten erstmalig verpflichtet, den Status ihrer öffentlichen Webseiten hinsichtlich der Barrierefreiheit zu überprüfen und gegebenenfalls Maßnahmen zu ergreifen, um den Status ihrer Internetangebote zu verbessern. Zudem ist vorgesehen, dass jedes Land alle drei Jahre erneut einen Bericht über den aktuellen Umsetzungsstand der »Barrierefreiheit-Richtlinie« erstellt. Die Grundlage dafür bilden die vom World Wide Web Consortium W3C erarbeiteten Standards der Web Content Accessibility Guideline (WCAG) 2.1. Allein diese Standards zeigen die Dimension der Aufgabe: Denn sie definieren hunderte unterschiedlicher Kriterien und Detailaspekte. Sie alle müssen erfüllt sein, bzw. berücksichtigt werden, damit Menschen mit Einschränkungen die Informationsangebote und Services der Behörden auch online zuverlässig nutzen können.

Wegen des gigantischen Umfangs der verschiedenen Web- und Webunterseiten ist eine manuelle Überprüfung durch Fachleute kaum möglich. Der Zeit- und damit verbundene Kostenaufwand wäre zu hoch. Im EU-Projekt »WADcher« entwickeln die Forscher des Fraunhofer FIT gemeinsam mit Partnern aus Wissenschaft und europäischen Behörden deshalb eine Analyse- und Dokumentationsplattform, die die Arbeit der Webexperten zur Überprüfung, Nachbesserung und Dokumentation der Internetangebote erheblich beschleunigen und erleichtern soll.

Experten und Analysesoftware arbeiten Hand in Hand

Die neue Arbeitsumgebung bietet den Webspezialisten Unterstützung. Das sogenannte »Observatory«, ein System zur automatisierten Überprüfung von Webpages hinsichtlich der Vorgaben für Barrierefreiheit, übernimmt die Aufgabe, die Ergebnisse von professionellen Analysetools zu sammeln und strukturiert bereitzustellen. Die eigentliche Analysearbeit übernehmen also Programme, die sich bereits auf dem Markt bewährt haben. Eine dieser Lösungen ist beispielsweise die von Fraunhofer FIT entwickelte und von zahlreichen Firmen bereits eingesetzte »imergo® Web Compliance Suite« (siehe dazu auch den InnoVisions-Artikel »Barrierefrei Surfen«). Die Schnittstellen der neuen WADcher-Arbeitsumgebung sind dabei nicht auf bestimmte Analysetools festgelegt. »Die Webspezialisten haben so volle Flexibilität bei der Auswahl der von ihnen bevorzugten Tools und können insbesondere auch für spezielle Analysen immer mit der neuesten und am besten geeigneten Software arbeiten«, sagt Henrike Gappa vom Fraunhofer FIT. Diese Vorgehensweise unterstützt zudem das Ziel der EU, den bisher sehr national geprägten Markt für Testtools für einen europaweiten Wettbewerb um die besten Lösungen zu öffnen.

»Die von Observatory erstellte Übersicht informiert den Nutzer dann übersichtlich über die von den Tools gefundenen Problemstellen inklusive einer ersten Zuordnung, um welche Art von Kriterium für Barrierefreiheit es sich handelt«, erklärt Gappa. Die Bildschirmansicht zeigt ihm zudem auch die betreffende Stelle des Seitencodes an. Über eine zusätzliche Ansicht kann sich der Nutzer den als mögliche Barriere erkannten Sachverhalt auch in einer Browseransicht konkret veranschaulichen.

»Die abschließende Beurteilung der automatisiert erkannten Barrieren bleibt allerdings bis auf weiteres eine Arbeit, die nur ein Mensch erbringen kann«, ergänzt Dr. Carlos A. Velasco vom Fraunhofer FIT. Über Observatory wurde beispielsweise eine Barriere angezeigt, weil zwei Buttons auf einer Webpage mit einem identischen Alternativtext für den Screenreader versehen sind, aber zwei unterschiedliche Funktionen erfüllen. Ob dies tatsächlich zu Missverständnissen bei seheingeschränkten Nutzern führen kann, muss ein Experte beurteilen. Zudem kann nur er eine semantisch logische und klar verständliche Verbesserung durchführen.

WADcher assistiert den Experten jedoch auch bei diesem Schritt der manuellen Bearbeitung: Unter anderem zeigt das System dabei Tipps und Best Practice-Beispiele zur Problemlösung an. Zudem besteht die Möglichkeit, einmal gelöste Probleme automatisch für alle betreffenden Stellen im Webcode zu übernehmen. Und die Plattform übernimmt für den Nutzer auch einen erheblichen Teil der Dokumentationsarbeit: Sie protokolliert die Bearbeitungsschritte automatisch und vereinfacht zusätzliche Annotationen. Außerdem lassen sich mit dem WADcher umfangreiche Berichte erstellen. Die Software richtet sich dabei nach den Vorgaben, die zur Erfüllung der EU-Richtlinie erforderlich sind. (stw)

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